Gerangel um die Eigenheimzulage. Und was kommt danach?
Wohn-Riester?
Vorbemerkung:
Bis Ende 2003
galt die ursprüngliche Regelung! Demnach war bzgl. der
Berechtigung die Summe der Einkünfte für zwei Jahre maßgebend,
nämlich das Erstjahr und das vorangegangene Jahr:
- Bei Alleinstehenden durfte
diese Summe bei Bauantrag oder Anschaffung des Eigenheims
81.807 Euro (160.000 DM) zzgl. 30.678 Euro (60.000 DM) für
jedes Kind nicht überschreiten.
- Bei zusammen zur Einkommensteuer
veranlagten Ehegatten betrug die Grenze 163.614 Euro
(320.000 DM) zuzüglich Kinderkomponente.
- Die Fördergrenze war nicht für jedes Kalenderjahr des
Förderzeitraumes erneut zu überprüfen!
Gefördert wurden 8 Jahre lang neu hergestellte Wohnungen mit
einer jährlichen Grundzulage in Höhe von 2.556 Euro sowie
Wohnungskäufe aus dem Bestand mit 1.278 Euro jährlich. Sind Kinder
vorhanden, kam noch die Kinderzulage von 767 Euro pro Kind und
Jahr dazu.
Am 10.4.2003 hatte
der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine
Einigung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz erzielt. Der
Kompromiss sah im Wesentlichen Änderungen im
Unternehmenssteuerrecht vor, während insbesondere die im Beschluss
des Bundestages vom 21. Februar 2003 vorgesehenen Maßnahmen zur
Dienstwagensteuer und Eigenheimzulage vom Tisch
waren - siehe Meldung vom 10.4.2003:
Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum
Steuervergünstigungsabbaugesetz. Zuvor (am 14.3.2003) hatte
der Bundesrat dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und
Ausnahmeregelungen die Zustimmung verweigert. Er folgte damit
entsprechenden Empfehlungen des Finanz- und des
Wirtschaftsausschusses - siehe Meldung vom 18.3.2003:
Bundesrat lehnt Steuervergünstigungsabbaugesetz ab,
Gut zwei Monate später, am 26.6.2003, wurde
die Eigenheimzulage wieder in Frage gestellt: Der Entwurf des
Bundeshaushaltes 2004 sah neben Einsparungen im öffentlichen
Dienst, beim Erziehungsgeld und bei der Entfernungspauschale auch
den Wegfall der Eigenheimzulage vor; eventuell sollte sie
durch "eine zielgerichtete Förderung" im Rahmen eines
familiengerechtes Städtebau-Förderungsprogrammes ersetzt werden -
siehe Meldung
(never?) ending story: Eigenheimzulage soll mal wieder gekippt
werden!. Einen Tag später, am 27.6., gab es vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen weitere
Details - u.a., dass die Eigenheimzulage Ende 2003 auslaufen solle
- siehe Meldung
BMVBW: Eigenheimzulage soll Ende 2003 auslaufen. Am 13.
August hat die Bundesregierung schließlich offiziell
beschlossen, u.a. durch Wegfall von Eigenheimzulage und
Wohnungsbauprämie für Neufälle den Bundeshaushalt 2004 zu
stabilisieren (siehe
Meldung vom 14.8.2003).
Am 30.9.2003 haben die Ministerpräsidenten
von Hessen und NRW Koch und Steinbrück verschiedene Vorschläge zum
Subventionsabbau nach der "Rasenmähermethode" vorgeschlagen.
Demnach würde die Eigenheimzulage von damals 2.556 Euro im Jahr
schrittweise auf 2.250 Euro im Jahr 2006 gekürzt werden. Die
Altbauförderung hätte weiterhin die Hälfte betragen. Ebenso wie
die Einkommensgrenzen nicht angetastet werden sollten (siehe auch
Meldung vom 1.10.2003)
Anknüpfend an den Beschluss der Bundesregierung
vom 13.8. hat der Bundestag am 17.10.2003 in einem
Abstimmungsmarathon zahlreiche zentrale Vorhaben der Agenda 2010
beschlossen: die Reform des Arbeitsmarktes, das Vorziehen der
Steuerreform, den Abbau von Subventionen und die Reform der
Gemeindefinanzen. Bezüglich des Wohneigentums warn folgende Punkte
relevant:
- Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 regelt das Vorziehen der
dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004. Über dieses
Gesetz wird auch ein Teil des Subventionsabbaus geregelt. Dazu
gehören der Wegfall der Eigenheimzulage und die
Reduzierung der Pendlerpauschale.
- Das "4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" - Hartz IV - beinhaltet die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu dem neuen, so genannten
Arbeitslosengeld II. Durch diese Zusammenlegung sollen die
Betroffenen künftig wirksamer beraten und betreut werden
können. Gleichzeitig wurden die Zumutbarkeitsregelungen für
die Annahme einer Arbeit verschärft.
Ferner ist mit 400
Euro pro Lebensjahr ein Freibetrag für den Bezug des neuen
Arbeitslosengeldes II geplant. Dies soll für jede Art von
privater Vorsorge gelten, die erst nach dem 60. Lebensjahr
ausgezahlt wird. So könnte ein lediger 30-jähriger einen
Sparbetrag von 12.000 Euro behalten, ein lediger 50-jähriger
20.000 Euro, ohne Einbußen beim Arbeitslosengeld II hinnehmen
zu müssen - Betriebsrenten, Riester-Renten oder Wohneigentum
können von der Arbeitsverwaltung gar nicht herangezogen
werden.
In der Nacht
vom 14. auf 15.12.2003 haben Bundesregierung und Opposition
im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss in Sachen Steuerreform
gesucht und gefunden. In dem Zuge wurde u.a. die Eigenheimzulage
um 30 Prozent gekürzt. Demnach gelten aktuell für ...
- Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der
Herstellung beginnen, und
- Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den
notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft
beitreten,
... folgende Regelungen:
- Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert.
Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.
- Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den
Förderzeitraum von acht Jahren höchstens 1.250 EURO, die
Kinderzulage 800 EURO.
- Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und
Herstellungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens auch
Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von
zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
- Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden
Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für
Alleinstehende sowie 140.000 EURO für Verheiratete abgesenkt.
Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EURO.
Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag
der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte!
- Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
erfolgt nur, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im
letzten Jahr des Förderzeitraumes mit der Nutzung einer
Genossenschaftswohnung beginnt.
- Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung
beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2004 den
notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft
beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den
bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den
gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
- Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine
Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der
Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten,
für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen
sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht
werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die
Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt
maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten
beginnt.
Übrigens: Am 7.1.2004 hat die Europäische
Kommission Deutschland aufgefordert, eine schriftliche
Stellungnahme zur Eigenheimzulage abzugeben (siehe
Meldung vom 8.1.2004). Und am 25.3. 2004 hat
Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Jahr nach Verkündung seiner
"Agenda 2010" in einer aktuellen Regierungserklärung mal wieder
die Streichung der Eigenheimzulage angekündigt - siehe Meldung:
never ending story: Bundeskanzler will Eigenheimzulage endgültig
abschaffen.
Ab 14.7.2004 wurde ein
Kabinettsentwurf zur endgültigen
Abschaffung der Eigenheimzulage von der Bundesregierung auf den
Weg gebracht. Mit den daraus erwarteten Einnahmen bzw.
Nicht-Ausgaben sollen die Investitionen in Forschung und Bildung
erhöht werden. Allerdings ist so ein Gesetz im Bundesrat
zustimmungspflichtig und wurde erwartungsgemäß auch am 24.9.
im so genannten ersten Durchgang abgelehnt -
siehe Meldung vom 27.9.2004
Am 22.10.2004
beschloss der Bundestag erneut mit der Mehrheit von SPD und Grünen
die Abschaffung der Eigenheimzulage zu Gunsten von mehr
Investitionen in Bildung und Forschung. Voraussichtlich wird nun
wieder in einem Vermittlungsverfahren zwischen Länderkammer und
Bundestag ein Kompromiss erarbeitet werden müssen. Im Bundesrat
stehen die Pläne Ende November auf der Tagesordnung -
siehe Meldung vom 23.10.2004
Am 26.11.2004 lehnte
der Bundesrat erneut mit den Stimmen der unionsregierten Länder
ist die Abschaffung der Eigenheimzulage ab. Eine Streichung der
erst zum Jahresbeginn gekürzten Zulage sei "kontraproduktiv und
familienfeindlich". Nach der Ablehnung durch den Bundesrat geht
das Thema zurück in den Bundestag, danach kann auch der
Vermittlungsausschuss wieder zum Zuge kommen -
siehe Meldung vom 26.11.2004
Nachdem der Bundestag Ende
Oktober die Abschaffung der Zulage beschlossen und der Bundesrat
Ende November dagegen votiert hatte, war die Eigenheimzulage am
16.12.2004 Thema des Vermittlungsausschusses - der das Problem
ins neue Jahr verschob. Damit bleibt zunächst alles beim Alten.
Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde auf
Mittwoch, den 16. Februar 2005, anberaumt.
Als der Wahlabend in
NRW am 22.Mai 2005 mit der Ankündigung endete, dass die
Rot-Grüne-Regierung Bundestags-Neuwahlen im Herbst 2005 anstrebe,
bekam auch die Diskussion um die Eigenheimzulage neuen Nährstoff.
Nun wollte auch die CDU die Eigenheimzulage abschaffen:
Laut einer im Mai 2005 vom Immobilienportal
Immowelt.de veröffentlichten Umfrage sind exakt 50,1 Prozent der
Immobilienkauf-Interessenten bereit, künftig auf die
Eigenheimzulage zu verzichten - sofern im Gegenzug Steuern gesenkt
würden oder man das eingesparte Geld in mehr Bildung investiere.
Allerdings glauben 47 Prozent, ohne die staatliche Förderung auf
Wohneigentum verzichten zu müssen. Dies ist das Ergebnis einer
Online-Umfrage des Immobilienportals Immowelt.de, die jetzt zum
zweiten Mal durchgeführt wurde. In der Vorjahres-Umfrage sprach
sich noch eine knappe Mehrheit von 51 Prozent für die Beibehaltung
der Eigenheimzulage aus.
17.11.2005: Unter Punkt 2.4 des
Koalitionsvertrags zwischen CDU,
CSU und SPD steht's: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006
abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders
hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden
wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in
die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung
gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse
einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt." -
siehe Meldung vom 17.11.2005
Am 29.11.2005 hat das Bundeskabinett
endgültig beschlossen, die Eigenheimzulage zum 31. Dezember 2005
auslaufen zu lassen. Angesichts deutlich gefallener Finanzierungs-
und Baukosten sowie einer Entspannung der Wohnungsmärkte sei die
Eigenheimzulage als flächendeckendes Instrument entbehrlich
geworden. In den letzten Jahren ist das Zinsniveau immerhin von
rund 7% auf bis zu 4,5% gesunken. Die durchschnittlichen Baukosten
pro Quadratmeter lagen 2003 um 6,5% niedriger als 1995. Die
Übergangsregelung bei der Abschaffung der Eigenheimzulage
sieht vor, dass
- Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung
beginnen, und
- Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen
Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,
... noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen
Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten
Förderzeitraum von acht Jahren haben. Als Beginn der Herstellung
gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist,
der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei
baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine
Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die
Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder
einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern,
ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit
den Bauarbeiten beginnt.
"Wohn-Riester" ab 1.1.2008
Nach zwei Jahren vielfältiger Diskussionen hat
sich offensichtlich die große Koalition auf Eckpunkte einer
staatlichen Riester-Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
geeinigt. Danach sollen bis zu 75 Prozent der staatlich
geförderten privaten Altersvorsorge für den Kauf von Immobilien
verwendet werden können. Die Riester-Zuschüsse sollen bei der
Tilgung des Kredits eingesetzt werden können. Dann ergibt sich für
die Riester-Sparer zwar kein weiterer Rentenanspruch, aber die
eigene Immobilie ist dafür im Alter früher abbezahlt - siehe
Beitrag
Wohn-Riester aktuell.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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